Von der Schulbank zum Geprüften Betriebswirt: Die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) hat das folgende dreistufige System der "Aufstiegsfortbildung" entwickelt. Dazu werden von den IHKs für die jeweiligen Ebenen öffentlich-rechtliche Prüfungen gemäß Berufsbildungsgesetz angeboten.

Der Erstausbildung folgt die Weiterbildung auf der Ebene "Fachberater" beziehungsweise ähnliche Abschlüsse. Auf der Ebene von Fachwirten/Fachkaufleuten und Meistern werden Fachkenntnisse und/oder Führungskompetenzen geprüft. Die oberste Stufe bilden die Weiterbildungen zum Betriebswirt bzw. IT-Engineer. Sie vermitteln ein vielseitiges Repertoire an Führungskompetenz, wie es in der betrieblichen Managementebene erforderlich ist.
Diese drei Stufen kann man über verschiedene vertikale "Aufstiegswege" durchlaufen: einen kaufmännischen und einen gewerblich-technischen Zweig sowie einen IT-spezifischen Teil. Dabei handelt es sich keineswegs um ein geschlossenes System; auch Quereinsteigern bieten sich zahlreiche Möglichkeiten.
1. Ebene der Aufstiegsbildung:
z. B. Der Geprüfte Fachberater ist der fachlich versierte Außenvertreter seiner Branche.
2. Ebene der Aufstiegsbildung:
Der Fachkaufmann ist der Funktionsspezialist.
Der Fachwirt ist die kaufmännische Führungskraft innerhalb einer Branche.
Der Industriemeister ist eine qualifizierte industriell-technische Führungskraft.
Der Fachmeister ist in anderen Gewerben "Meister seines Faches".
IT Consultants und IT Manager verfügen über hochgradige IT-Kompetenz und nehmen mittlere Führungsaufgaben wahr.
3. Ebene der Aufstiegsbildung:
Der Geprüfte Betriebswirt hat sich als Fachkaufmann oder Fachwirt bewährt und übernimmt selbstständige Managementaufgaben.
Der Geprüfte Technische Betriebswirt hat sich als Industrie- oder Fachmeister bewährt und übernimmt selbstständige Managementaufgaben.