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9. Februar 2012
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Die Struktur der IHK-Aufstiegsfortbildung

Von der Schulbank zum Geprüften Betriebswirt: Die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) hat das folgende dreistufige System der "Aufstiegsfortbildung" entwickelt. Dazu werden von den IHKs für die jeweiligen Ebenen öffentlich-rechtliche Prüfungen gemäß Berufsbildungsgesetz angeboten.

Der Erstausbildung folgt die Weiterbildung auf der Ebene "Fachberater" beziehungsweise ähnliche Abschlüsse. Auf der Ebene von Fachwirten/Fachkaufleuten und Meistern werden Fachkenntnisse und/oder Führungskompetenzen geprüft. Die oberste Stufe bilden die Weiterbildungen zum Betriebswirt bzw. IT-Engineer. Sie vermitteln ein vielseitiges Repertoire an Führungskompetenz, wie es in der betrieblichen Managementebene erforderlich ist.

Diese drei Stufen kann man über verschiedene vertikale "Aufstiegswege" durchlaufen: einen kaufmännischen und einen gewerblich-technischen Zweig sowie einen IT-spezifischen Teil. Dabei handelt es sich keineswegs um ein geschlossenes System; auch Quereinsteigern bieten sich zahlreiche Möglichkeiten.

1. Ebene der Aufstiegsbildung:
z. B. Der Geprüfte Fachberater ist der fachlich versierte Außenvertreter seiner Branche.

2. Ebene der Aufstiegsbildung:
Der Fachkaufmann ist der Funktionsspezialist.
Der Fachwirt ist die kaufmännische Führungskraft innerhalb einer Branche.

Der Industriemeister ist eine qualifizierte industriell-technische Führungskraft.
Der Fachmeister ist in anderen Gewerben "Meister seines Faches".

IT Consultants und  IT Manager verfügen über hochgradige IT-Kompetenz und nehmen mittlere Führungsaufgaben wahr.

3. Ebene der Aufstiegsbildung:
Der Geprüfte Betriebswirt hat sich als Fachkaufmann oder Fachwirt bewährt und übernimmt selbstständige Managementaufgaben.
Der Geprüfte Technische Betriebswirt hat sich als Industrie- oder Fachmeister bewährt und übernimmt selbstständige Managementaufgaben.

 

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