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17.05.2012
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Weiterbildungsprofil für den IHK-Abschluss: Fachwirt für Finanzberatung/Fachwirtin für Finanzberatung

Arbeitsgebiete und Aufgaben:

Fachwirte für Finanzberatung sind qualifiziert, die wirtschaftliche Situation privater Haushalte, freier Berufe und Gewerbetreibender zu analysieren, diese zu beraten und Finanzdienstleistungsprodukte zu vermitteln. Ebenso sind sie befähigt, gesamtwirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge zu erkennen sowie Leitungsfunktionen zu übernehmen.

Berufliche Qualifikation:

Fachwirte für Finanzberatung verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen,
die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

  • Fachübergreifende Qualifikationen
    • Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft
    • Recht und Steuern
    • Versicherungsprodukte für private Haushalte
    • Bankprodukte für private Haushalte
    • Bausparen und Immobilien
    • Kundenberatung und Arbeitsorganisation
  • Fachspezifische Qualifikationen
    • Führung und Organisation
    • Versicherungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende
    • Finanzierungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende
    • Baufinanzierung
    • Betriebliche Altersvorsorge oder Geschlossene Fonds (wahlweise)

Nachweis der Qualifikation:

Die unter "Berufliche Qualifikation" beschriebenen Qualifikationen hat der Fachwirt für Finanzberatung aufgrund der Besonderen Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammer in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

Voraussetzungen:

Zur Prüfung zum Fachwirt für Finanzberatung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Bankkaufmann, zum Versicherungskaufmann, zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder eine mit Erfolg abgelegte Weiterbildungsprüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

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