Geprüfte IT-Entwickler (Certified IT Systems Manager) sind qualifiziert, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herzustellen, anzubieten oder anzuwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu implementieren, IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren. Sie stellen sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Sie nehmen Aufgaben der Mitarbeiterführung wahr.
Geprüfte IT-Entwickler (Certified IT Systems Manager) verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis auf dem inhaltlichen Niveau von zertifizierten Spezialisten erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Die unter Berufliche Qualifikation beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte IT-Entwickler (Certified IT Systems Manager) aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom vom 3. Mai 2002 (Bundesgesetzblatt I S. 1547), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen, prozess- und handlungsorientiert durchgeführt wurde. über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Zur Prüfung zum Geprüften IT-Entwickler (Certified IT Systems Manager) wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf , der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis verfügt oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Weiterhin muss die Berufpraxis die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der Anlage 5 der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 3. Mai 2002, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften IT-Entwickler (Certified IT Systems Manager) werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer und Inhalt sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.