Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert für Aufgaben und Funktionen auf der Ebene des mittleren Managements in Immobilienunternehmen und in immobilienwirtschaftlichen Organisationseinheiten von Unternehmen anderer Branchen oder in selbstständiger Tätigkeit.
Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende Fertigkeiten können Geprüfte Immobilienfachwirte insbesondere folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen:
Geprüfte Immobilienfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen:
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Immobilienfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 25.01.2008 (BGBl. I Nr. 4, S. 117 ff.) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf in der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. Darüber hinaus wird zugelassen, wer eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Immobilienwirtschaft haben.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.