Geprüfte Pharmareferenten sind qualifiziert, Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln oder Einnahmeproblemen der Therapeutika zu dokumentieren, schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Zu dem sind sie befähigt biologische, biochemische und molekularbiologische Zusammenhänge sowie die klinischen Grundlagen von Krankheitsbildern zu beschreiben, Krankheitsverläufe mit Pharmakotherapien zu verknüpfen, Wirkungen von Arzneimitteln und Anwendungsempfehlungen zu erläutern, als auch Beratungsgespräche zu führen und Marketinginstrumente einzusetzen. Darüber hinaus sind Sie in der Lage Wirkstoffgruppen und ihre Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung pharmakologischer Eigenschaften und Darreichungsformen zu erklären, Krankheitsbilder und deren Ursachen unter Berücksichtigung pathophysiologischer Vorgänge zu beschrieben und zu zeigen, dass Krankheitsbilder mit Arzneimitteltherapien verknüpft werden können.
Geprüfte Pharmareferenten verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Sie verfügen über folgende Qualifikationen, um die oben beschriebenen Aufgaben wahrnehmen zu können.
1. Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen
2. Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder
3. Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie
4. Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing
Die unter "Berufliche Qualifikation" beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Pharmareferent aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26.06.2007 in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachzuweisen. Über das Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten hat, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Des Weiteren ist in jedem Fall die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gemäß der Anforderungen an die Durchführung von Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass entsprechende Kenntnisse über die Naturwissenschaftlichen und medizinischen Grundlagen, über die Pharmakologie, die Pharmakotherapie und über Krankheitsbilder, über das Arzneimittelrecht, das Gesundheitsmanagement und der -ökonomie sowie über Kommunikation, Pharmamarkt und Pharmamarketing auf andere Weise erworben wurden.