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9. Februar 2012
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Weiterbildungsprofil für den IHK-Abschluss: Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin

Arbeitsgebiete und Aufgaben:

Geprüfte Versicherungsfachwirte sind qualifiziert, verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben im Innen- und Außendienst in Versicherungen oder Versicherungsabteilungen in Unternehmen zu übernehmen. Auf der Basis betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie rechtlicher Zusammenhänge bewerten sie versicherungsfachliche Sachverhalte und leiten daraus fachlich begründbare Handlungsschritte ab. Sie wenden systematisch und zielorientiert Kommunikationsgrundlagen und Führungsgrundsätze an. Die Konzeption und Organisation von Projekten gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Durchführung von kundenorientierten Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen. Sie entwickeln Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken

Berufliche Qualifikation:

Geprüfte Versicherungsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

  • Grundlegende Qualifikationen
    • Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft
    • Versicherungsbetriebslehre, z. B.
      • Organisation der Versicherungsunternehmen
      • Rechnungswesen
      • Versicherungsmarketing
    • Allgemeines Recht und Versicherungsrecht
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
    • Personalwirtschaft, z. B.
      • Personalpolitik und -organisation
      • Arbeitsrecht und Datenschutz
    • Kapitalanlage und Controlling, z. B.
      • Finanzierung
      • Kapital- und Vermögensentscheidungen
      • Investitionen
    • Marketing und Vertrieb, z. B.
      • Ziele und Strategien
      • Informationsgewinnung und -verarbeitung
    • Versicherungsprodukte (Wahlmöglichkeit)
      • Allgemeine Versicherungen des privaten und des gewerblichen Geschäfts
      • Spezielle Versicherungen des privaten, des gewerblichen und des Industriegeschäfts
      • Lebensversicherung und Unfallversicherung
      • Private Kranken- und Pflegeversicherung
      • Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
      • Kraftfahrtversicherung
      • Feuerversicherung, Nebenzweige, technische Versicherungszweige
      • Rückversicherung
      • Transportversicherung, Sonderzweige und Verkehrshaftungsversicherungen
      • Weitere Finanzdienstleistungen
    • Kommunikation und Management

Nachweis der Qualifikation:

Die unter "Berufliche Qualifikation" beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Versicherungsfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 16. März 1998 (BGBI. I S. 487) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

Voraussetzungen:

Zur Prüfung zum Geprüften Versicherungsfachwirt wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgeschlossen Ausbildung zum Versicherungskaufmann und danach eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

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