Die am 21. Juli 2011 (BGBl. 2011 Teil I Nr. 42, S. 1679 ff.) verabschiedete Prüfungsverordnung bildet insbesondere für die kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberufe des Gesundheits- und Sozialwesens die konsequente Fortsetzung der beruflichen Qualifizierung und ermöglicht die Übernahme von herausgehobenen Fach- und Führungsaufgaben. Selbstverständlich werden die vielen Quereinsteiger ebenso berücksichtigt, wie erstmals auch entsprechende ehrenamtliche Tätigkeiten, die insbesondere in Vereinen geleistet werden.
Die Publikation behandelt die folgenden relevanten beruflichen Handlungsbereiche:
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Es ist für die mündliche Prüfung u. a. eine Präsentation in Form einer Projektarbeit zu erstellen, die gegenüber dem IHK-Prüfungsausschuss präsentiert und „verteidigt“ werden muss. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsteile vergibt die prüfende IHK den öffentlich-rechtlich anerkannten Fortbildungsabschluss zur „Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder zum „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“.
Sachverständigen aus Bildungs- und Industrieunternehmen, Verbänden, Gewerkschaften sowie den Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam den neuen DIHK-Rahmenplan entwickelt. Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist für die Prüfer auch ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung.
Die Broschüre „Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ kostet 11,00 Euro. Sie kann bestellt werden beim:
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