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17.05.2012
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IT-Spezialisten

  • Bilden die erste Ebene im Gesamtsystem der IT-Weiterbildung;
  • sind als Bindeglied zwischen der Ebene der beruflichen Erstausbildung und der Ebene der öffentlich-rechtlich geregelten operativen Professionals angesiedelt (siehe Grafik);
  • Die Qualifikation kann durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehrgangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und das Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachgewiesen werden.



Bei den IT-Spezialisten werden 14 verschiedene Spezialistenprofile aus fünf Profilgruppen unterschieden, deren Funktionsbilder, Aufgabenfelder und Qualifikationen inhaltlich in der Anlage zur IT-Fortbildungsverordnung definiert sind. Die Spezialistenprofile beschreiben zugleich auch die inhaltlichen Standards, die eine Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum Operativen Professional sind.

Verbindliche Grundlage für die IT-Spezialisten ist die Anlage Nr. 5 der IT-Fortbildungsverordnung, die zuletzt per 01.08.2010 geändert wurde.

Sie fordert eine arbeitsplatzorientierte Weiterbildungsstruktur als Grundlage für die Spezialistenzertifikate. Die Qualifizierung zu IT-Spezialisten wird unter anderem von einigen IHK-Bildungszentren angeboten – siehe Angebote der Industrie- und Handelskammern – und endet dann mit einem IHK-Zertifikat.
  

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