Für den "Einstieg" in den Bereich der über die IT-Fortbildungsverordnung (siehe unten) öffentlich-rechtlich geregelten Weiterbildung zum operativen Professional gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (vgl. §2 IT-RVO):
Die Qualifikation von IT-Spezialisten ist in 14 einzelnen Spezialistenprofilen festgeschrieben worden, Sie sind die Anlage 5 der per 01.08.2010 geänderten IT-Fortbildungsverordnung.
Der Nachweis eines "zertifizierten Spezialisten" ist möglich durch:
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Den Text der IT-Fortbildungsverordnung können Sie sich hier auf Ihren Rechner laden: Verordnung