Für den "Einstieg" in den Bereich der über die IT-Fortbildungsverordnung (siehe unten) öffentlich-rechtlich geregelten Weiterbildung zum strategischen Professional gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (vgl. §22 IT-RVO):
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Den Text der Verordnung finden Sie hier.