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Weiterbildungsprofil für den IHK-Abschluss

Geprüfter Betriebswirt / Geprüfte Betriebswirtin

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Betriebswirte sind befähigt, unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln zu können. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang üben sie folgende Aufgaben aus:

  1. Strategiefindung und -umsetzung im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung,
  2. Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken,
  3. Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele,
  4. Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Betriebswirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung, einer Fachwirt- oder Fachkaufmannfortbildungsprüfung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

- Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse

  • Marketing-Management
  • Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens
  • Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
  • Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen

- Führung und Management im Unternehmen

  • Unternehmensführung
  • Unternehmensorganisation und Projektmanagement
  • Personalmanagement

Nachweis der Qualifikation

Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Betriebswirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 12. Juli 2006 in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

Voraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

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