PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 375,00 €*

Schimmel in Gebäuden

Bildungszentren des Baugewerbes e. V. Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (Hauptsitz) Bökendonk 15 - 17, 47809 Krefeld

Beschreibung

Inhalt Pilzbewuchs auf Bauteiloberflächen ist in den vergangenen Jahren der häufigste Grund für Rechtstreitigkeiten auf Amtsgerichtsebene, bei denen Sachverständige mit der Ursachenfindung und Definition von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beauftragt werden. Jedoch hängt es nicht nur in gerichtlichen Verfahren, sondern auch im Auftrag von Wohnungsgesellschaften, privaten Bauherren oder Mietern von der fachlichen Kompetenz ab, ob die Ursachen für Pilzbewuchs korrekt diagnostiziert sowie die richtigen Maßnahmen zur Mangel- und Schadensbeseitigung beschrieben werden. Diese Kompetenz und das dazugehörige Wissen zu vermitteln, ist Aufgabe des angebotenen Lehrgangs (der darüber hinaus auch die angrenzenden Wissensgebiete streift, die für eine qualifizierte Problemlösung erforderlich sind). Die meisten Fragen der kontrovers diskutierten Problematik werden im Rahmen des Lehrgangs umfassend und leicht verständlich beantwortet. Auch die Möglichkeiten wirtschaftlicher Sanierung im Schadensfall werden ausführlich behandelt. Die abwechslungsreiche Darstellung des Stoffes wird ergänzt durch reichhaltige Bildvorführung aus dem Fundus des Referenten als Sachverständiger. Interessante Fragen der Lehrgangsteilnehmer sind erwünscht und werden sofort beantwortet. Schwerpunkte ■ Physikalische, chemische und biologische Grundlagen ■ Baulicher Mindestwärmeschutz ■ Stoffbedingte Wärmebrücken ■ Zwei- und dreidimensionale Wärmebrücken ■ Die Bedeutung von Desorption und Adsorption bei der Ursachenfindung ■ Qualifizierte Ursachen- und Schadensbeseitigung ■ Wohin bewegt sich die Rechtsprechung?
Hinweis zum Ablauf
Der Lehrgang ist gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Förderungsmöglichkeiten
Bildungsscheck NRW Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden. Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagessen und Getränke
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