PräsenzNicht Berufsbegleitend

Gastwirteunterrichtung nach Gaststättengesetz

IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH

Beschreibung

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen ‎Kreisverwaltungsbehörde. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme ‎an der Gastwirteunterrichtung bei der IHK notwendig.‎Von der Gastwirteunterrichtung ist befreit, werüber eine abgeschlossene Berufsausbildung ‎verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. ‎Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der ‎Unterrichtung.‎TeilnahmebescheinigungDer Teilnehmer erhält nach der Unterrichtung eine Bescheinigung der IHK gemäß§‎4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes‎-und mit den Inhalten der Unterrichtung als vertraut gelten kann.‎
Top