PräsenzNicht Berufsbegleitend
Gastwirteunterrichtung nach Gaststättengesetz
IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
Beschreibung
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme an der Gastwirteunterrichtung bei der IHK notwendig.Von der Gastwirteunterrichtung ist befreit, werüber eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.TeilnahmebescheinigungDer Teilnehmer erhält nach der Unterrichtung eine Bescheinigung der IHK gemäß§4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes-und mit den Inhalten der Unterrichtung als vertraut gelten kann.