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Pflichten und Haftung des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX

CMG GmbH

Beschreibung

Arbeitgeber sind verpflichtet, einen „Inklusionsbeauftragten“ nach § 181 SGB IX zu bestellen. Dieser vertritt den Arbeitgeber in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Inhalt des Seminars Einführung • Rechtliche Einordnung des Inklusionsbeauftragten • Was bedeutet „verantwortliche Vertretung in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen“ Das Amt des Inklusionsbeauftragten • Fachliche und persönliche Voraussetzungen • Bestellpflicht und Außenwirkung, Konsequenzen einer Nichtbestellung • Amtszeit: Dauer, Amtsniederlegung, Abberufung • Anzahl von Inklusionsbeauftragten, Stellvertretung • Ausgestaltung des Amtes: Anspruch auf Fortbildung? Kündigungsschutz? Wer trägt die Kosten? • Datenschutz und Verschwiegenheitsverpflichtung • Ehrenamt versus Vergütungsanspruch • Sonderfall Haftung/ Mitverantwortung des Arbeitgebers Übernahme bzw. Überwachung von Arbeitgeberpflichten • Prüf- und Koordinationspflichten bei der Besetzung freier Stellen • Initiator und Koordinator der innerbetrieblichen Zusammenarbeit • Im Fokus: Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement • Stellungnahmen bei Gleichstellungsanträgen • Eigenverantwortliche Mitwirkung an Verhandlungen einer Inklusionsvereinbarung • Vertretung des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung Im Fokus: Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer im Betrieb • Begriffsbestimmungen: (Schwer-) Behinderung, Grad der Behinderung, Gleichstellung • Rechte schwerbehinderter Menschen: Behinderungsgerechte Beschäftigung, Zusatzurlaub etc. • Sonderfälle: Fragerechte im Bewerbungsverfahren, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer • Nachteilsausgleiche • Exkurs zur Arbeitssicherheit Innerbetriebliche und externe Zusammenarbeit • Die SBV: Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten. Im Fokus: Der Schulungsanspruch • Die Zusammenarbeit mit Betriebsrat • Wichtige Partner: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit • Wertvolle Stütze: Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter und Rehaträger • Expertise in Sachen Arbeitsplatzgestaltung: Der technische Beratungsdienst • Bindeglied für Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer: Der Integrationsfachdienst • Lotsenfunktion: Die einheitlichen Ansprechstellen (EAA) • Unterstützung in Alltagsfragen: Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
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