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Pflichten und Haftung des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX
CMG GmbH
Beschreibung
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen „Inklusionsbeauftragten“ nach § 181 SGB IX zu bestellen. Dieser vertritt den Arbeitgeber in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen.
Inhalt des Seminars
Einführung
• Rechtliche Einordnung des Inklusionsbeauftragten
• Was bedeutet „verantwortliche Vertretung in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen“
Das Amt des Inklusionsbeauftragten
• Fachliche und persönliche Voraussetzungen
• Bestellpflicht und Außenwirkung, Konsequenzen einer Nichtbestellung
• Amtszeit: Dauer, Amtsniederlegung, Abberufung
• Anzahl von Inklusionsbeauftragten, Stellvertretung
• Ausgestaltung des Amtes: Anspruch auf Fortbildung? Kündigungsschutz? Wer trägt die Kosten?
• Datenschutz und Verschwiegenheitsverpflichtung
• Ehrenamt versus Vergütungsanspruch
• Sonderfall Haftung/ Mitverantwortung des Arbeitgebers
Übernahme bzw. Überwachung von Arbeitgeberpflichten
• Prüf- und Koordinationspflichten bei der Besetzung freier Stellen
• Initiator und Koordinator der innerbetrieblichen Zusammenarbeit
• Im Fokus: Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
• Stellungnahmen bei Gleichstellungsanträgen
• Eigenverantwortliche Mitwirkung an Verhandlungen einer Inklusionsvereinbarung
• Vertretung des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung
Im Fokus: Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer im Betrieb
• Begriffsbestimmungen: (Schwer-) Behinderung, Grad der Behinderung, Gleichstellung
• Rechte schwerbehinderter Menschen: Behinderungsgerechte Beschäftigung, Zusatzurlaub etc.
• Sonderfälle: Fragerechte im Bewerbungsverfahren, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
• Nachteilsausgleiche
• Exkurs zur Arbeitssicherheit
Innerbetriebliche und externe Zusammenarbeit
• Die SBV: Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten. Im Fokus: Der Schulungsanspruch
• Die Zusammenarbeit mit Betriebsrat
• Wichtige Partner: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
• Wertvolle Stütze: Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter und Rehaträger
• Expertise in Sachen Arbeitsplatzgestaltung: Der technische Beratungsdienst
• Bindeglied für Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer: Der Integrationsfachdienst
• Lotsenfunktion: Die einheitlichen Ansprechstellen (EAA)
• Unterstützung in Alltagsfragen: Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)