PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 320,00 €*

Ausbildung zum Evakuierungs- und Brandschutzhelfer nach §§ 10 und 12 ArbSchG

Bildungszentren des Baugewerbes e. V.

Beschreibung

Inhalt Unternehmer sind nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, im Unternehmen ausreichend viele Mitarbeiter zu benennen, welche die Aufgaben der Brandbekämpfung bzw. Evakuierung wahrnehmen. Die Ausbildung zum Evakuierungs- und Brandschutzhelfer soll den Mitarbeiter befähigen, im Brandfall wirksam tätig zu werden. In diesem Lehrgang werden den Teilnehmern die rechtlichen Grundlagen sowie die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Evakuierungs- und Brandschutzhelfers vermittelt. Erst damit können sie diese verantwortungsvolle Tätigkeit sicher und souverän wahrnehmen. Ausgiebig wird ebenfalls die Ausrüstung von Evakuierungshelfern besprochen und als Muster in Form von Eva-Koffer und Eva-Set vorgestellt. Im praktischen Teil werden Löschübungen mit theoretischer und praktischer Unterweisung am Feuerlöschtrainer durchgeführt. Schwerpunkte Teil 1 – Theorie ■ Rechtliche Grundlagen ■ Aufgaben, Rechte und Pflichten von Evakuierungs- u. Brandschutzhelfern ■ Vorbeugender Brandschutz ■ Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennung ■ Flucht- und Rettungspläne ■ Alarmpläne, Brandschutzordnungen ■ Sammelstellen ■ Feuerlöscheinrichtungen ■ Brandklassen, Löschmittel ■ Einsatzgrenzen, Einsatzmöglichkeiten ■ Löschtaktik Teil 2 – Theorie ■ Was ist Feuer bzw. Verbrennung? ■ Brandklassen ■ Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöscher, Wandhydranten ■ Verhalten im Brandfall Teil 2 – Praxis ■ Betriebsbegehung anhand von Flucht- und Rettungsplänen mit Hinweisen zum Ablauf einer Evakuierungsübung ■ Löschübung mit Feuerlöschtrainer ■ Abschlussgespräch
Förderungsmöglichkeiten
Bildungsscheck NRW Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden. Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagessen und Getränke
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