PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 2.550,00 €*

Steuerfachwirt Samstaglehrgang

Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG

Beschreibung

\n\nMit der Weiterbildung zum Steuerfachwirt haben Sie die Möglichkeit verantwortungsvollere und anspruchsvollere Tätigkeiten in der Kanzlei zu übernehmen. Unser Samstaglehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirt Prüfung ist für Teilnehmer und Teilnehmerinnen geeignet, die regelmäßig am Samstag den Unterricht besuchen und außerdem einplanen können, auch unter der Woche den besprochenen S
Zielsetzung
Erfolgreicher Abschluss der Steuerfachwirt-Prüfung. Ziel der Fortbildung ist die Erweiterung und Vertiefung von Wissen, Kenntnissen und Fertigkeiten in einem Rahmen, der die Übernahme komplexerer und anspruchsvollerer Aufgabenstellungen in einer Steuerkanzlei oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglicht.
Teilnahmevorraussetzungen
Die Steuerfachwirtprüfung - Fortbildungsprüfung nach § 53 Berufsbildungsgesetz - wird von der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer abgenommen. Die Zulassung zur Prüfung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: - eine mit Erfolg abgelegte Prüfung als Steuerfachangestellte/r, danach eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen von mindestens 3 Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle. Zur Prüfung ist auch zuzulassen, - wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufleute, Industriekaufleute, Groß- und Außenhandelskaufleute) mindestens 5 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon 3 Jahre mindestens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist. Zugelassen wird ebenfalls, - wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 5 Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle tätig gewesen ist. oder - in besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, erfüllt sein.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. MwSt.-frei
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