PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 1.249,50 €*
Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
concada GmbH
Beschreibung
Alle zwei Jahre müssen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte zum Erhalt der Fachkunde eine Fortbildung besuchen. Mit der Teilnahme an diesem Seminar wird der Verpflichtung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nachgekommen.
Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 17:00 Uhr.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz und Störfall, Umweltauditoren und sonstige Umweltbeauftragte, die ihr Fachwissen auf den aktuellen Stand bringen möchten.
Themenschwerpunkte
▶ Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten
▶ Genehmigungsmanagement: Was tun bei Klagen von Nachbarn und Umweltverbänden?
▶ Neue Rechtsprechung des EuGH zur Abstandsregelung im Genehmigungsmanagement
▶ Die Umsetzung der Seveso III Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
▶ TA Luft Novellierung
▶ Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz im Betrieb mit Anlagen
Zertifikate
Teilnahmezertifikat der concada GmbH
Bitte beachten Sie:
Die Auswahl der Referierenden kann je Termin variieren.
Referierende u.a.
Dr. Andreas Kersting, Baumeister Rechtsanwälte, Münster
Prof. Dr. Christian Jochum, Kommisson für Anlagensicherheit
Dr. Jörg Hellhammer, Haltern am See
\n\nBehördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV