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Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Beschreibung
Die Umsatzsteuer hat neben der Lohnsteuer den größten Anteil am deutschen Steueraufkommen. Zudem vereinnahmt die Zollverwaltung Einfuhrumsatzsteuer in zweistelliger Milliardenhöhe. In Umsetzung des Bestimmungslandprinzips und zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung aller Umsätze in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben. Bei dieser handelt es sich abgabenrechtlich um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts.
Die Umsatzsteuer selbst und damit auch die Einfuhrumsatzsteuer wird im Rahmen des Vorsteuerabzugs eines Unternehmers dagegen von den Finanzämtern der Länder verwaltet. So sieht sich der Unternehmer in jedem Einfuhrfall sowohl mit der Zoll- als auch der Steuerverwaltung konfrontiert. Die aktuelle Rechtsprechung erfordert zunehmend Änderungen des Umsatzsteuerrechts und der Organisation im Unternehmen, damit Kosten vermieden werden können.