PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 690,00 €*

Einfuhrumsatzsteuer und Zoll

AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH

Beschreibung

Die Umsatzsteuer hat neben der Lohnsteuer den größten Anteil am deutschen Steueraufkommen. Zudem vereinnahmt die Zollverwaltung Einfuhrumsatzsteuer in zweistelliger Milliardenhöhe. In Umsetzung des Bestimmungslandprinzips und zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung aller Umsätze in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben. Bei dieser handelt es sich abgabenrechtlich um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts. Die Umsatzsteuer selbst und damit auch die Einfuhrumsatzsteuer wird im Rahmen des Vorsteuerabzugs eines Unternehmers dagegen von den Finanzämtern der Länder verwaltet. So sieht sich der Unternehmer in jedem Einfuhrfall sowohl mit der Zoll- als auch der Steuerverwaltung konfrontiert. Die aktuelle Rechtsprechung erfordert zunehmend Änderungen des Umsatzsteuerrechts und der Organisation im Unternehmen, damit Kosten vermieden werden können.
Zielgruppe
Das Seminar bietet leitenden Mitarbeitenden, Sachbearbeitenden in Zoll- und Steuerabteilungen sowie Speditionsunternehmen, Rechtsanwälten und Steuerberatern einen Überblick über die Behandlung von Einfuhrabwicklungen aus Sicht des Umsatzsteuer- und Zollrechts.
Zielsetzung
Im Spezial-Seminar der AWA erhalten Sie einen Überblick über das Zusammenspiel von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll, damit Sie Importsachverhalte sicher bearbeiten und Fallstricke vermeiden können.
Förderungsmöglichkeiten
Nutzen Sie eine der möglichen Förderungen für Ihre Weiterbildung: -Bildungsscheck -Weiterbildungsbonus -QualiScheck Rheinland-Pfalz -Weiterbildungsscheck Sachsen
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. Darin enthalten: umfangreiche Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung, Mittagessen, AWA-Zertifikat
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