PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 782,00 €

Artikel 45 Meldungen in der EU

KFT Chemieservice GmbH

Beschreibung

Schulungsinhalte: • Artikel 45: seine Bedeutung und seine Anforderungen • Erläuterung der Voraussetzungen und Prozesse in den einzelnen Mitgliedsstaaten • Meldung in Deutschland beim Bundesinstitut für Risikobewertung • Besprechung von eigenen Fragen bzgl. der Meldungen in 1-2 Mitgliedsstaaten • Übersicht über andere EU-Länder • Darstellung der Umsetzung des Anhang VIII der CLP-Verordnung in der EU \n\nDie CLP-Verordnung verlangt in Artikel 45 die Meldung von gefährlichen Gemischen vor dem Inverkehrbringen in jedem EU-Land. Die Anforderungen und die Vorgehensweise für diese Meldungen werden in den EU-Staaten sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zielsetzung
Die Teilnehmer werden über die Anforderungen und Verpfichtungen der EU-weiten Artikel 45 Meldungen informiert. Sie können über einen zur Verfügung gestellten Laptop selbstständig Funktionen von nationalen Meldeprogrammen und Meldeportalen testen und vorhandene Probleme besprechen. Es wird die Umsetzung des Anhang VIII mit den dazugehörigen Instrumenten erläutert. Individuelle Wünsche könn
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Preis inkl. MwSt.
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