PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 390,00 €*
Fortbildung für Asbestsachkundige gem. TRGS 519, Anlage 4
Bildungszentren des Baugewerbes e. V.
Beschreibung
Inhalt
Alle Asbestsachkundigen müssen ihre Sachkunde innerhalb von sechs Jahren nach Erwerb der Sachkunde durch eine mindestens eintägige Fortbildung auff rischen. Dies schreiben die aktuelle Gefahrstoff verordnung und die TRGS 519 (Stand: Januar 2014) vor.
Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben wurden, verloren ihre Gültigkeit nach dem 30.06.2016. Sachkundenachweise, die nach dem 01.07.2010 erworben wurden, sind ab dem Datum des Erwerbs für 6 Jahre gültig!
Der vorliegende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoff verordnung und der TRGS 519. Damit erfüllt er nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.