PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 390,00 €*

Fortbildung für Asbestsachkundige gem. TRGS 519, Anlage 4

Bildungszentren des Baugewerbes e. V.

Beschreibung

Inhalt Alle Asbestsachkundigen müssen ihre Sachkunde innerhalb von sechs Jahren nach Erwerb der Sachkunde durch eine mindestens eintägige Fortbildung auff rischen. Dies schreiben die aktuelle Gefahrstoff verordnung und die TRGS 519 (Stand: Januar 2014) vor. Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben wurden, verloren ihre Gültigkeit nach dem 30.06.2016. Sachkundenachweise, die nach dem 01.07.2010 erworben wurden, sind ab dem Datum des Erwerbs für 6 Jahre gültig! Der vorliegende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoff verordnung und der TRGS 519. Damit erfüllt er nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.
Förderungsmöglichkeiten
Bildungsscheck NRW Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden. Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagessen und Getränke
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