Beschreibung
\n\nDer Samstaglehrgang zum Controller (IHK), welchen wir an vielen verschiedenen Orten im Bundesgebiet anbieten, ist für Teilnehmer/innen geeignet, die regelmäßig samstags den Unterricht besuchen und außerdem einplanen können, auch unter der Woche den besprochenen Stoff nachzuarbeiten. Die Konzentration auf nur einen Wochentag erleichtert die individuelle Planung. Meist finden die Samstaglehrgä
Hinweis zum Ablauf
Lehrgangsablauf:
- 26 Unterrichtstage im Zeitraum von ca. 15 Monaten
- 22 aktive E-Learning-Einheiten auf der Endriss-E-Learning-Plattform
Der modulare Aufbau unseres Lehrgangs Controller/in (IHK) ermöglicht Ihnen eine hochwertige Gesamtqualifizierung in einzelnen, in sich geschlossenen Schritten. Jedes Modul schließt mit einer optionalen Abschlussprüfung und nach Abschluss aller 4 Prüfungsteile ist die Gesamtqualifikation Controller/in (Steuer-Fachschule) erreicht. Die Qualifikation ermöglicht Ihnen außerdem die Teilnahme an der Prüfung Controller/in (IHK).
Zielsetzung
Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in die Lage zu versetzen, den Abschluss der Qualifikation Controller/in (Steuer-Fachschule) und/oder den Abschluss der IHK-Prüfung "geprüfte/r Controller/in" erfolgreich zu absolvieren.
Teilnahmevorraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung zum Controller IHK:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige
- eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/r Controller/in dienlich sind; die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/r Controllers/in haben.
- Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
MwSt.-frei
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja