PräsenzBerufsbegleitendPrüfungsvorbereitendFörderfähigPreis: 6.390,00 €*

Geprüfter Industriemeister/-in - Fachrichtung Wasser

AVT Ausbildungsverbund Teltow e.V. - Berufliches Bildungszentrum

Beschreibung

Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach AEVO Der erfolgreiche Abschluss ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen • Rechtsbewusstes Handeln • Betriebswirtschaftliches Handeln • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung • Zusammenarbeit im Betrieb • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen • Handlungsbereich „Technik“ - Planung, Bau, Instandhaltung • Handlungsbereich „Organisation“ - Betriebliches Kostenwesen - Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz • Handlungsbereich „Führung und Personal“ - Personalführung - Personalentwicklung - Qualitätsmanagement
Förderungsmöglichkeiten
Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist möglich.
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezi- fische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fach-richtungsübergreifende Basisqualifikationen", und 2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraus-setzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industrie-meisters gemäß § 1 Abs. 3 haben. (4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikatio-nen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Aneignung der Kenntnisse nach AEVO soll in der Regel vor Zulassung zur Basisqualifikation erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn
Preishinweis
Umsatzsteuerfrei. zuzüglich Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja
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