Beschreibung
Teil I "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
• Volks- und Betriebswirtschaft
• Rechnungswesen
• Recht und Steuern
• Unternehmensführung
Teil II "Handlungsspezifische Qualifikationen"
(Theorie und Praxis)
• Gäste beraten, empfangen und beherbergen
• Mitarbeiter führen und fördern
• Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
• Produkte beschaffen und pflegen
• Planen, Organisieren und Vermarkten von Leistungen
Teil III "Berufs- und arbeitspädagogischer Teil nach AEVO"
Termine entnehmen Sie bitte dem Flyer "Ausbildung der Ausbilder nach AEVO".
• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von
Auszubildenden mitwirken
• Ausbildung durchführen und
• Ausbildung abschließen
Der erfolgreiche Abschluss ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Förderungsmöglichkeiten
Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist möglich.
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“ ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in ei-nem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufs-praxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in ei-nem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nach-weist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifi-sche Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
1. die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirt-schaftsbezogene Qualifikationen“ und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine wei-tere zweijährige Berufspraxis nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist zuzulassen, wer
1. den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und den Prüfungsteil „Handlungsspezifi-sche Qualifikationen“ abgelegt hat und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei
weitere Jahre Berufspraxis oder
3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier wei-tere Jahre Berufspraxis nachweist.
Darüber hinaus muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung der Nachweis über den Erwerb von „Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen“ durch eine Prüfung gemäß AEVO erbracht werden.
Preishinweis
Umsatzsteuerfrei.
zuzüglich Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja