Beschreibung
Unsere Bilanzbuchhalter-Hauptkurse (Jahreslehrgänge) dienen der optimalen Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalterprüfung vor der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Als GFS Kursteilnehmer erhalten Sie umfangreiches Lehrmaterial, welches sich an den Anforderungen des Rahmenstoffplans und der Bilanzbuchhalterprüfung (IHK) orientiert.
Steigen Sie in einen unserer Bilanzbuchhalterkurse ein und schaffen Sie sich die optimale Ausgangsposition für eine Karriere in einem Berufsfeld mit Zukunft!
Es werden folgende Fachgebiete behandelt:
• Finanzwirtschaftliches Management
• Kosten- und Leistungsrechnung
• Jahresabschlussanalyse
• Jahresabschluss International für Bilanzbuchhalter
• Internes Kontrollsystem
• Kommunikation und Führung
• Jahresabschluss National (HGB)
• Umsatzsteuer
• Einkommensteuer
• Körperschaftsteuer
• Abgabenordnung
• Gewerbesteuer
• Internationales Steuerrecht
Zielgruppe
Berufstätige, die sich berufsbegleitend auf die Bilanzbuchhalterprüfung (IHK) vorbereiten möchten.
Zielsetzung
Vorbereitung zur Abschlussprüfung Geprüfte(r) Bilanzbuchhalter/-in (IHK), Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Prüfung vor der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK)
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Vorbereitung auf IHK Prüfung
Bilanzbuchhalter (Geprüfter) - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung