Beschreibung
Zur Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalterprüfung bieten wir Lehrgänge an, die Sie speziell nach Ihren persönlichen Anforderungen auswählen und zusammenstellen können.
Es ist auch eine Teilbelegung einzelner Veranstaltungen zu Sonderkonditionen möglich.
Aufbau/Bestandteile der Fortbildung:
berufsbegleitender Abend- oder Samstagslehrgang (ca. 13 Monate, 442 Unterrichtsstunden)
Vollzeit-Crashlehrgang (12 Tage, 98 Unterrichtsstunden)
mündliche Prüfungsvorbereitung für Bilanzbuchhalter (40 Unterrichtsstunden)
Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im Rechnungswesen am ersten Tag der schriftlichen Prüfung
Abschluss: Bilanzbuchhalter/-in (IHK)\n\n• Kursdauer: ca. 13 Monate
• Fachgebiete: Finanzwirtschaftliches Management, Kosten- und Leistungsrechnung, Jahresabschluss National, Steuerrecht, Jahresabschluss International, Berichterstattung
• 12 Klausuren mit Vertiefung und individueller Korrektur
• Lehrwerk: den Teilnehmern wird das GFS Lehrwerk "Weiße Reihe - Die Bilanzbuchhalter" zur Verfügung gestellt
Zielgruppe
Bilanzbuchhalter Anwärter
Zielsetzung
Vorbereitung zur Abschlussprüfung Geprüfte(r) Bilanzbuchhalter/-in (IHK)
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Prüfung vor der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK)
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG, Bildungsprämie, Bildungsscheck
Teilnahmevorraussetzungen
(Auszug aus der Prüfungsordnung)
§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis,
2. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder Staatlich geprüfte Betriebswirtin
oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten
betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja