PräsenzNicht Berufsbegleitend

Kranführerausbildung

AGD Mathias Leimbach

Beschreibung

Brücken- und Portalkran Ausbildung zum Brücken und Portalkranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003 Dauer: Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach der jeweiligen Kranart. Die aufgeführten Ausbildungstage sind Richtwerte der Berufsgenossenschaft. (Quelle: DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003) flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage führerhausgesteuerte Krane 5 bis 10 Tage Unterweisungen sind auch mit kürzeren Ausbildungsdauern möglich. Inhalte: Theoretische Unterweisung Krantechnik Kranbetrieb Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten Praktische Unterweisung Einweisung am Kran Übungen mit dem Kran Wartungsarbeiten Theoretische und praktische Prüfung Abschluss: Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Kranführerausweis und eine Teilnahmebescheinigung. \n\nBrücken- und Portalkran Ausbildung zum Brücken und Portalkranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003
Zielsetzung
Ausbildung zum Kranführer
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