Beschreibung
Brücken- und Portalkran
Ausbildung zum Brücken und Portalkranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV
Grundsatz 309-003
Dauer: Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach der jeweiligen Kranart. Die aufgeführten Ausbildungstage sind Richtwerte der Berufsgenossenschaft.
(Quelle: DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003)
flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage
führerhausgesteuerte Krane 5 bis 10 Tage
Unterweisungen sind auch mit kürzeren Ausbildungsdauern möglich.
Inhalte:
Theoretische Unterweisung
Krantechnik
Kranbetrieb
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
Praktische Unterweisung
Einweisung am Kran
Übungen mit dem Kran
Wartungsarbeiten
Theoretische und praktische Prüfung
Abschluss:
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Kranführerausweis
und eine Teilnahmebescheinigung.
\n\nBrücken- und Portalkran
Ausbildung zum Brücken und Portalkranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV
Grundsatz 309-003