PräsenzNicht Berufsbegleitend

LKW-Ladekranausbildung

AGD Mathias Leimbach

Beschreibung

Ausbildung zum LKW-Ladekranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-00321 Dauer: Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach der jeweiligen Kranart. Die aufgeführten Ausbildungstage sind Richtwerte der Berufsgenossenschaft. LKW-Ladekrane 1 bis 5 Tage (Quelle: DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003) Unterweisungen sind auch mit kürzeren Ausbildungsdauern möglich. Inhalte: Theoretische Unterweisung Krantechnik Kranbetrieb Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten Praktische Unterweisung Einweisung am Kran Übungen mit dem Kran Wartungsarbeiten Theoretische und praktische Prüfung Abschluss: Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Kranführerausweis und eine Teilnahmebescheinigung.\n\nAusbildung zum LKW-Ladekranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-00321
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