Beschreibung
Für Hubarbeitsbühnen muss Schulung inzwischen ebenso sein, wie für Krane oder Stapler. Die Vorschriften schreiben für Bediener neben dem Mindestalter von 18 Jahren und der Einweisung in die Bedienung der Hubarbeitsbühne auch einen Befähigungsnachweis vor.
Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener gemäß DGUV Grundsatz 308-008 und Betriebssicherheitsverordnung
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Arten von Hebezeugen
Anforderungen an den Bediener von Hubarbeitsbühnen
Standsicherheit
Sicherheitseinrichtungen
Arbeiten in der Nähe von Freileitungen
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Abschlussfragen (Theoretische Prüfung)
Praktische Fahrübungen (Praktische Prüfung)
Dauer:
Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach der jeweiligen Bühne 1-2 Tage
Hubsteiger
Scherenbühnen
LKW Bühnen
Abschluss:
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Bedienerausweis und eine Teilnahmebescheinigung\n\nAusbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener gemäß DGUV Grundsatz 308-008 und Betriebssicherheitsverordnung