PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 198,00 €
Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2
ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin - Sicherheitsfachschule
Beschreibung
Weiterbildung gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 auf der Grundlage der DGUV Information 205-023:
Die Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG und ASR A2.2 werden vom Arbeitgeber benannt und haben im Falle von Bränden vor allem bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Dazu zählen die Bekämpfung von Entstehungsbränden, Aufgaben bei der Gebäuderäumung, Hilfe bei der Evakuierung oder die Einweisung der Feuerwehr, um nur einige zu nennen. Diese Weiterbildung ist auch abhängig von den betriebsspezifischen Aufgaben mit besonderen Anforderungen an den Brandschutz, insoweit erfolgt am Roteiv-Bildungszentrum eine Grundqualifizierung, betriebsspezifische Ausgestaltungen sind vereinbart möglich.
Kursinhalte
- Bedeutung des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen
- Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz
- Brandursachen und besondere Brandrisiken im Betrieb
- Gefahren bei Sofortmaßnahmen
- Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers und Räumungshelfers
- Chemische und physikalische Grundlagen des Verbrennungsvorgang
- Verhaltensorientierungen im Brandfall
- Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktiken
- Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung an handbetätigten Löscheinrichtungen
Es handelt sich um eine funktionsunabhängige Zusatzqualifikation.\n\nRechtlich gebotene Weiterbildung mit Zertifikat gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 auf der Grundlage der DGUV Information 205-023