PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 415,31 €*

Schulung von Beauftragten Personen gem. Kapitel 1.3 ADR

Moravia Akademie

Beschreibung

Inhalte ADR / GGVSEB Ausführungen der mitzuführenden Begleitpapiere richtiges Ausfüllen eines Beförderungspapiers mitzuführende Ausrüstungsgegenstände Versandstücke Bezettelung Kennzeichnung der Fahrzeuge Verladung und Ladungssicherung Fallbeispiele aus der Praxis für die Praxis Das neue ADR 2023 Schulungsnachweis Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf. In Schulungsgebühr enthalten Im Preis enthalten sind PDF-Seminarunterlage, Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf. Gut zu wissen Gemäß Abschnitt 1.3.1 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen sein. Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, je nach Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 (5) GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die v.g. Vorschriften stellen nach § 37 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe g) GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar und sind laut Bußgeldkatalog mit 500,00 Euro zu ahnden. Diese Schulungsnachweise können von der zuständigen Behörde eingefordert werden, auch wenn Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist.
Förderungsmöglichkeiten
Qualischeck Rheinland-PfalzDer 'Qualischeck' der rheinland-pfälzischen Landesregierung soll die Arbeitnehmer von kleinen und mittleren Unternehmen darin unterstützen, durch persönliche Qualifikation sich ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und zu erweitern. Auch hier gilt, dass Sie Ihren 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Für weitere Infos folgen Sie dem nachstehenden Link: www.qualischeck.rlp.de Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Natürlich müssen Sie zum Erhalt der Förderung Ihren 1. Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Weitere Infos zu den Voraussetzungen und den Erhalt des Bildungsschecks NRW finden Sie unter dem folgenden Link: www.bildungsscheck.nrw.de Bildungsprämie des Bundes. Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Weitere Infos zu den Voraussetzungen und den Erhalt der Bildungsprämie finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.bildungspraemie.info/index.php Hamburger Weiterbildungsbonus Mit dem Weiterbildungsbonus werden Weiterbildungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen und Selbstständigen in der Regel mit 50% gefördert, in Einzelfällen ist eine Förderung von 100% möglich (max. 1.500 € / Person). Weitere Infos finden Sie hier: http://www.weiterbildungsbonus.net/home.htm
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. Rabatt-Tipps (Rabatte sind nicht kombinierbar): 15% Rabatt ab 3 Teilnehmern je Seminar und einer Rechnungsanschrift
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