PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 415,31 €*
Schulung von Beauftragten Personen gem. Kapitel 1.3 ADR
Moravia Akademie
Beschreibung
Inhalte
ADR / GGVSEB
Ausführungen der mitzuführenden Begleitpapiere
richtiges Ausfüllen eines Beförderungspapiers
mitzuführende Ausrüstungsgegenstände
Versandstücke
Bezettelung
Kennzeichnung der Fahrzeuge
Verladung und Ladungssicherung
Fallbeispiele aus der Praxis für die Praxis
Das neue ADR 2023
Schulungsnachweis
Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf.
In Schulungsgebühr enthalten
Im Preis enthalten sind PDF-Seminarunterlage, Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf.
Gut zu wissen
Gemäß Abschnitt 1.3.1 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen sein. Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, je nach Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 (5) GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die v.g. Vorschriften stellen nach § 37 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe g) GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar und sind laut Bußgeldkatalog mit 500,00 Euro zu ahnden. Diese Schulungsnachweise können von der zuständigen Behörde eingefordert werden, auch wenn Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist.