Beschreibung
1. Rechtliche Grundlagen
* Betriebssicherheitsverordnung, Prüfung der Arbeitsmittel
* TRBS 1203, Konkretisierung der befähigten Person
* DGUV Vorschrift (alt: BGV A1), jährliche Unterweisung
* VDI 2700 Blatt 3.1, Gebrauchsanleitung für Zurrmittel
* DIN EN 12195
* Berechnung von Sicherungskräften
* Zurrgurte aus Chemiefasern
* Zurrketten und Zurrdrahtseile
2. Durchführung der Prüfung der Ladungssicherungshilfsmittel:
* Verantwortung und Haftung bei der Prüfung
* Arbeitsschutz während der Prüfung
* Schäden und deren Beurteilung, nach Muster/Vorlagen
* Verschleiß und Ablegereife von Zurrmitteln (Gurte, Ketten, Seile …..)
* Erfassung, Dokumentation und Archivierung von Prüfungsergebnissen
Preis:
Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass der MORAVIA Akademie bei Bedarf, seminarbegleitende Unterlagen, Bewirtung der Teilnehmer (Tagungsgetränke, 2 Kaffeepausen, mittags Menü oder Lunchbuffet inkl. 1 Softgetränk), begrenzte Teilnehmerzahl (max. 25 Personen) für besseren Lernerfolg.
Info / Zertifikat:
Die bei der Ladungssicherung verwendeten Zurr- und Hilfsmittel unterliegen erheblichem Verschleiß, der bis zur Ablegereife führen kann. Deshalb sind sie vor der Benutzung durch den Anwender auf augenfällige Mängel zu prüfen. Die sachkundige Prüfung, die über die augenscheinlichen Mängel hinausgeht, obliegt der hierzu bestellten Befähigten Person. Bei diesen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen handelt es sich um die mindestens jährlichen Sicht- und Funktionskontrollen der Arbeitsmittel inklusive abschließender Dokumentation. Nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203) wird die Befähigte Person auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichVdurch den Arbeitgeber beauftragt. Zu den Anforderungen, die an eine Befähigte Person gestellt werden, gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe „Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstandes sowie eine angemessene Weiterbildung“ (TRBS 1203 2.3).
In unserem Seminar erlernen die Teilnehmer, welche Kriterien für die Prüfung von Arbeitsmitteln anzuwenden sind, wie eine Prüfung durchgeführt und anschließend dokumentiert wird.
Förderungsmöglichkeiten
Qualischeck Rheinland-PfalzDer 'Qualischeck' der rheinland-pfälzischen Landesregierung soll die Arbeitnehmer von kleinen und mittleren Unternehmen darin unterstützen, durch persönliche Qualifikation sich ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und zu erweitern. Auch hier gilt, dass Sie Ihren 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Für weitere Infos folgen Sie dem nachstehenden Link:
www.qualischeck.rlp.de
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Natürlich müssen Sie zum Erhalt der Förderung Ihren 1. Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Weitere Infos zu den Voraussetzungen und den Erhalt des Bildungsschecks NRW finden Sie unter dem folgenden Link:
www.bildungsscheck.nrw.de
Bildungsprämie des Bundes. Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden?
Weitere Infos zu den Voraussetzungen und den Erhalt der Bildungsprämie finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.bildungspraemie.info/index.php
Hamburger Weiterbildungsbonus Mit dem Weiterbildungsbonus werden Weiterbildungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen und Selbstständigen in der Regel mit 50% gefördert, in Einzelfällen ist eine Förderung von 100% möglich (max. 1.500 € / Person). Weitere Infos finden Sie hier:
http://www.weiterbildungsbonus.net/home.htm
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
Rabatte (nicht kombinierbar): 15 % Rabatt bei gleichzeitiger Anmeldung von mind. 3 Teilnehmern je Seminartermin und gleicher Rechnungsanschrift