PräsenzBerufsbegleitendPreis: 595,00 €

Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz

TAC Technische Akademie Chemnitz Mario Dietrich

Beschreibung

Inhalt: Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen Systeme der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz Bauarten von Halte-, Auffang- und Rettungssystemen Sichtprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion Grundlagen der Sicherungstheorie Grundlagen der Sturzphysik (Fangstoß und Sturzfaktor) Grundlagen Einsatzplanung / Notfallrettungsplan Anschlagpunkte und Anschlagtechniken Handhabung und bestimmungsgemäße Benutzung von PSA gegen Absturz Verwendung von Steigschutzsystemen Ergonomische Arbeitsplatzpositionierung mittels Haltesystem Fehler und Gefahren bei der Nutzung von PSA gegen Absturz Selbstrettung (eigengesicherte Evakuierung aus der Höhe mittels Höhenrettungsgerät) Rettung einer vollständig hilflosen Person aus einer vertikalen Struktur (Mastrettung, Leiterrettung, Schulterrettung) Rettung einer vollständig hilflosen Person unterhalb einer horizontalen Struktur (passive Plattformrettung) Ordnungsgemäßer Zustand, Wartung, Instandsetzung, Prüfungen, Dokumentation Praktische Unterweisung
Hinweis zum Ablauf
Teilnahmebescheinigung TAC Technische Akademie Chemnitz
Zielgruppe
Für alle Personen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz.
Zielsetzung
Vermeidung von Unfällen gem. § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen die DGUV Regeln 112-198 (“Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz”, ehem. BGR 198) und 112-199 (“Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen”, ehem. BGR 199), welche vor der ersten Benutzung und in der Folge mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung fordern.
Teilnahmevorraussetzungen
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für “Arbeiten mit Absturzgefahr / Höhenarbeit” durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin (empfohlen nach “G41”; bis zum 49. Lebensjahr nicht älter als 36 Monate, ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate).
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
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