Beschreibung
Sicherheitsdatenblätter müssen von sachkundigen Personen erstellt werden, so verlangt es die Verordnung (EG) Nr. 2015/830 (REACH-Verordnung Anhang II in der geltenden Fassung). Doch eine einmalige Unterweisung genügt nicht, denn wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, muss laut der o. a. Verordnung darauf achten, dass die sachkundige Person sich regelmäßig weiterbildet.
- Neuerungen im Chemikalienrecht
- Änderungen in zusätzlichen Rechtsvorschriften, die zu beachten sind
- Aktuelle Fragestellungen
- Praxisübungen: Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen\n\nFrischen Sie Ihr bereits vorhandenes Fachwissen auf und vertiefen Sie Ihre Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.