Beschreibung
INHALTE:
I. Einführung in das Internationale Steuerrecht und die beschränkte Steuerpflicht
-Begriffe des internationalen Steuerrechts
-Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht
-Problem der Doppelbesteuerung
-Steuerausländer mit Inlandsbezug (beschränkte Steuerpflicht)
-Inländische Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 EStG im Detail
-Einkünfteermittlung und Steuererhebung bei beschränkter Steuerpflicht
-Veranlagungsverfahren gem. § 50 Abs. 1 EStG / Steuerabzug gem. § 50a EStG
II. Unbeschränkte Steuerpflicht
-Natürliche Personen: Sonderformen der Steuerpflicht
-Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag § 1 Abs. 3 EStG
-Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 2 EStG
-Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen gem. § 1a EStG
-Anrechnungsmethode § 34c EStG
-Kapitalgesellschaften: Vermeidung der Doppelbesteuerung (nationales Recht)
III. Doppelbesteuerungsabkommen
-Die Systematik sowie der Aufbau von DBA im Überblick
-Prüfungsreihenfolge bei Anwendung eines DBA
-Ausgewählte Verteilungsnormen der Einkünfte
IV. Außensteuergesetz
-Berichtigung von Einkünften gem. § 1 AStG
-Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete, §§ 2,4 AStG
-Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften – Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG
V. Unionsrecht – Grundlagen und Leading Cases
-Grundlagen des Unionsrechts
-Die Europäische Union
-Organe der Europäischen Union
-Rechtsakte der Europäischen Union (Verordnung/Richtlinien/Beschlüsse)
-Die Grundfreiheiten der Europäischen Union
-Leading Cases: bedeutende Entscheidungen des EuGH, Auswirkungen der Grundfreiheiten im deutschen direkten Steuerrecht
Nach Abschluss des Lehrgangs kennen Sie den Aufbau und die Wirkungsweise eines DBA sowie die Zielsetzung des AStG einschließlich der Berichtigung von Einkünften.
Sie lernen zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Skripten und webbasiertem Training.
Dauer: 10 Wochen (ohne Abschlusstest), 12 Wochen (mit Abschlusstest)
Lernzeit: ca. 2-3 Std. / Woche