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Grundlehrgang (Fachkunde) Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Beschreibung
Zum Aufgabenbereich der Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz gehört die Beratung des Anlagenbetreibers und der Mitarbeiter, die Überwachung der Betriebsstätte, Anregung und Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse sowie die Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage und mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Neben einer entsprechenden Ausbildung und praktischen Tätigkeit (gemäß § 7 Nr. 1 und 3 der 5. BImSchV) ist deshalb im Vorfeld der Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fachkundelehrgang nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV erforderlich.
Inhalte des Lehrganges:
• Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts
• Rechte, Pflichten und Arbeitsweisen des Immissionsschutzbeauftragten
• Anlagen- u. Verfahrenstechnik unter Berücksichtig. Stand der Technik
• chem. u. physikal. Eigenschaften von Schadstoffen
• Überwachung u. Begrenzung von Emissionen
• Ermittlung u. Bewertung von Immissionen u. schädl. Umwelteinwirkungen
• umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen
• Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
• Vermeidung/ordnungsgemäße u. schadlose Verwert. u. Beseitig. von Abfall
• Energieeinsparung und Abwärmenutzung
• vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Für Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß Anhang I der 5. BImSchV besteht nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Pflicht, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen.