Beschreibung
An den Fahrer von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen sind besondere Anforderungen gestellt. Daher dürfen diese ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) der Berufsgenossenschaft, muss jeder eine umfangreiche Staplerschulung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ablegen. Damit ist diese Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt. Mit dieser oft auch als „Staplerschein“ bezeichneten Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.
INHALT:
Rechtliche Grundlagen:
• Unfallgeschehen
• Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
• Antriebsarten
• Standsicherheit
• Betrieb allgemein
• Regelmäßige Prüfungen
• Umgang mit Lasten
• Sondereinsätze
• Verkehrsregeln/Verkehrswege
Praktische Ausbildung:
• Einweisung am Gabelstapler
• Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)
\n\nDie Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer berechtigt zum betrieblichen und eigenständigen Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen. Dabei wird der Flurfördermittelschein umgangssprachlich auch Gabelstaplerschein oder Staplerschein benannt.