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Online Grundlehrgang (Fachkunde) Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz im Sinne der §§ 64 und 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Beschreibung
Nach § 64 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind
Gewässerbenutzer (Unternehmen) verpflichtet, einen oder
mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen, wenn
sie an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser
einleiten dürfen oder wenn die Behörde nach § 64 Abs. 2
WHG die Bestellung eines Betriebsbeauftragten angeordnet
hat. Zum Aufgabenbereich des Beauftragten gehört
die Beratung des Gewässernutzers und der Beschäftigten
in allen Belangen des Gewässerschutzes, die Überwachung
der Anlagen (Funktionsfähigkeit, Wartung) und der
Einhaltung rechtlicher Vorschriften, Nebenbestimmungen
und Auflagen sowie die Mitarbeit bei der Entwicklung und
Einführung innerbetrieblicher Verfahren zur Vermeidung
oder Verminderung des Abwasseranfalls. Zur Erfüllung
dieser Aufgaben müssen Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit
besitzen. Im Vorfeld der Bestellung zum Gewässerschutzbeauftragten
dient dieser Lehrgang durch die Vermittlung
von Kenntnissen zu den rechtlichen Grundlagen, den
technischen Regeln und der Gewährleistung eines
ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes zum Erwerb der
notwendigen Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes.
Inhalte:
• rechtliche Grundlagen
- EG-Wasserrahmenrichtlinie
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetze
- Gefahrstoffverordnung / Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS)
· der Gewässerschutzbeauftragte in der betrieblichen
Praxis (Bestellung, Aufgaben und Pflichten)
· Haftung des Gewässerschutzbeauftragten
· Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen
- Einstufung wassergefährdender Stoffe
- technische und organisatorische Anforderungen
an Anlagen
- Betreiberpflichten
· Fremd- und Eigenüberwachung
· Gewässerschutz (Abwasserbeseitigung und -behandlung
u.a.)
aktuelle Kurstermine:
22.-24.04.2024 Online-Lehrgang
15.-17.10.2024 Online-Lehrgang
2025
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Online-Lehrgang: 07. – 09.04.2025
Online-Lehrgang: 13. – 15.10.2025
nach § 64 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Gewässerbenutzer (Unternehmen) verpflichtet, einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen, wenn sie an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen oder wenn die Behörde nach § 64 Abs. 2 WHG die Bestellung eines Betriebsbeauftragten angeordnet hat.