PräsenzBerufsbegleitendPreis: 666,40 €*
Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV sowie §§ 4 und 5 AbfAEV - Hybrid-Lehrgang (Online oder in Präsenz)
FGIBB Service GmbH
Beschreibung
Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des
Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für
Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund
Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle
gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird
bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt.
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass
die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis
erbringen müssen.
Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen
Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig
durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.
Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung
und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,
• alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
• alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.