PräsenzBerufsbegleitendPreis: 666,40 €*

Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV sowie §§ 4 und 5 AbfAEV - Hybrid-Lehrgang (Online oder in Präsenz)

FGIBB Service GmbH

Beschreibung

Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen. Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen. Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet, • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Hinweis zum Ablauf
Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
verantwortliche Personen nach § 9 der EfbV bzw. §§ 4 und 5 AbfAeV
Zielsetzung
Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsverpflichtung für die verantwortliche Person gemäß § 9 der EfbV bzw. §§ 4 und 5 AbfAeV
Hinweis für Menschen mit Behinderungen
Barrierefreier Seminarraum
Teilnahmevorraussetzungen
Zurückliegende Teilnahme eines anerkannten Fachkundelehrgangs (Grundlehrgang) nach § 9 der EfbV bzw. §§ 4 und 5 AbfAeV
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. Als 100%iges Tochterunternehmen gewähren wir Mitgliedern der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. einen Nachlass. Die Seminargebühr beträgt dann 500,00 €. Im Preis sind die Lehrgangsmaterialien und Verpflegung (Tagungsgetränke, Frühstücks- und Mittagsimbiss) enthalten.
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