PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 550,00 €*
Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 EfbV ,§ 5 AbfAEV, Schwerpunkt: Abfallentsorgungsanlagen
utb consult Michael Schulz
Beschreibung
Zum Thema:
Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die die Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und/oder Makeln ausführen bzw. alle Verantwortlichen aus Unternehmen, die eine Erlaubnis nach § 54 KrWG bzw. § 5 AbfAEV besitzen.
Themenschwerpunkte:
* Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene
(Novelle det Bioabfallverordnung, Änderung der Gewerbeabfallverordnung, -Anzeige- und Erlaubnisverordnung, *Abfallbeauftragtenverordnung, -Nachweisverordnung,-POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung etc.)
*Verantwortung im Arbeitsschutz
* Novelle des ElektroG und EAG Behandlungsverordnung
* Notfallmanagement
* Cyber Security in der Entsorgung
* Abfallbeauftragter-Aufgaben und Dokumentationspflichten
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Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV und § 5 AbfAEV (durch das Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz)