PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 550,00 €*

Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 EfbV ,§ 5 AbfAEV, Schwerpunkt: Abfallentsorgungsanlagen

utb consult Michael Schulz

Beschreibung

Zum Thema: Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden. Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die die Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und/oder Makeln ausführen bzw. alle Verantwortlichen aus Unternehmen, die eine Erlaubnis nach § 54 KrWG bzw. § 5 AbfAEV besitzen. Themenschwerpunkte: * Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene (Novelle det Bioabfallverordnung, Änderung der Gewerbeabfallverordnung, -Anzeige- und Erlaubnisverordnung, *Abfallbeauftragtenverordnung, -Nachweisverordnung,-POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung etc.) *Verantwortung im Arbeitsschutz * Novelle des ElektroG und EAG Behandlungsverordnung * Notfallmanagement * Cyber Security in der Entsorgung * Abfallbeauftragter-Aufgaben und Dokumentationspflichten . Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV und § 5 AbfAEV (durch das Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz)
Hinweis zum Ablauf
Teilnahmebescheinigung nach §9 EfbV und §5 AbfAEV, Gültigkeit 2 Jahre
Teilnahmevorraussetzungen
Fachkundelehrgang nach §9 EfbV muss bereits absolviert sein.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. 550,00 € zzgl. 19% MwSt. in der Teilnahmegebühr sind Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Verpflegung enthalten
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