PräsenzBerufsbegleitendPrüfungsvorbereitendFörderfähigPreis: 4.650,00 €

Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in IHK

AVT Ausbildungsverbund Teltow e.V. - Berufliches Bildungszentrum

Beschreibung

Teil I „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" - Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung Teil II „Technische Qualifikationen“ - Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen - Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie - Fertigungs- und Betriebstechnik Teil III „Handlungsspezifische Qualifikationen“ - Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik - Produktionsplanung, -steuerung und – kontrolle - Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz - Führung und Zusammenarbeit
Zielgruppe
Personen, die durch ein vertieftes und erweitertes betriebswirtschaftliches Fachwissen als Führungskraft Aufgaben an der Schnittstelle des technischen und kaufmännischen Funktionsbereiches des Unternehmens übernehmen wollen.
Zielsetzung
Geprüfte Technische Fachwirte/Geprüfte Technische Fachwirtinnen sind in der Lage, planende, organisierende, kaufmännische und produktionsüberwachende Aufgaben im mittleren bzw. oberen Führungsbereich von Betrieben der Industrie und des Handwerks wahrzunehmen.
Hinweis für Menschen mit Behinderungen
Unser Bildungszentrum ist barriefrei.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK Prüfung
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“ oder Technische Qualifikation“ ist zuzulassen, wer: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kauf-männischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nach-weist. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“ und „Technische Qualifikation“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gem. den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirt/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gem. § 1 Abs. 3 haben. (4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse, und Fähigkeiten erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Preishinweis
Umsatzsteuerfrei.
Vorbereitung auf IHK Prüfung
Technischer Fachwirt (Geprüfter)
Sprachen
Englisch
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