Beschreibung
Sprinkleranlagen sind Löschwasseranlagen und Brandschutzanlagen und dürfen gemäß VdS CEA 4001 und Betriebssicherheitsverordnung nur durch eine Befähigte Person (Sprinklerwart) überprüft werden. Nach Bauordnungsrecht sowie Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber für die Funktionstüchtigkeit der Anlagen verantwortlich und muss diese regelmäßig prüfen.
Inhalte
• Rechtliche Anforderungen: DIN EN 12845,
DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464,
VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, TrinkwV
• Befähigte Person: Aufgaben, Rechte, Pflichten
• Komponenten und Ausstattung
• Alarmventilstationen im Überblick
• Sicherer Betrieb der Anlagen
• Aufbau, Bauteile und Funktion
• Wartung und Instandhaltung
• Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen
• Pflichten des Betreibers und Dokumentation
• Zusammenspiel der Löschanlagen mit anderen
brandschutztechnischen Einrichtungen
• Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
• Schriftliche Prüfung
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an:
• Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische
Anlagen
• Verantwortliche Personen, Brandschutzbeauftragte,
Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche und
Sicherheitsbeauftragte
• Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager
• Brandschutzfirmen und Feuerwehren
Zielsetzung
Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur "Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen". Nach erfolgreicher Abschlussprüfung dürfen die Befähigten Personen die vorgeschriebenen wöchentlichen und monatlichen Prüfungen selbstständig durchführen und erforderliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten veranlassen. Die Teilnehmer lernen die Maßnahmen rechtssicher zu dokumentieren.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat "Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen" mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.
Teilnahmevorraussetzungen
Sie erfüllen die in der BetrSichV §2 und TRBS 1203 genannten Anforderungen an Befähigte Personen.
Voraussetzungen dafür sind:
• eine themenrelevante Berufsausbildung,
• erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde; Kenntnisse der
Anlagen) sowie
• mindestens drei Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe
entsprechende berufliche Tätigkeit.
Eine Tätigkeit im Brandschutzbereich und entsprechendes technisches Grundlagenwissen werden vorausgesetzt.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.