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Sprinkleranlagen - Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ)

Beschreibung

Sprinkleranlagen sind Löschwasseranlagen und Brandschutzanlagen und dürfen gemäß VdS CEA 4001 und Betriebssicherheitsverordnung nur durch eine Befähigte Person (Sprinklerwart) überprüft werden. Nach Bauordnungsrecht sowie Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber für die Funktionstüchtigkeit der Anlagen verantwortlich und muss diese regelmäßig prüfen. Inhalte • Rechtliche Anforderungen: DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, TrinkwV • Befähigte Person: Aufgaben, Rechte, Pflichten • Komponenten und Ausstattung • Alarmventilstationen im Überblick • Sicherer Betrieb der Anlagen • Aufbau, Bauteile und Funktion • Wartung und Instandhaltung • Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen • Pflichten des Betreibers und Dokumentation • Zusammenspiel der Löschanlagen mit anderen brandschutztechnischen Einrichtungen • Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen • Schriftliche Prüfung
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an: • Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen • Verantwortliche Personen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte • Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager • Brandschutzfirmen und Feuerwehren
Zielsetzung
Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur "Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen". Nach erfolgreicher Abschlussprüfung dürfen die Befähigten Personen die vorgeschriebenen wöchentlichen und monatlichen Prüfungen selbstständig durchführen und erforderliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten veranlassen. Die Teilnehmer lernen die Maßnahmen rechtssicher zu dokumentieren.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat "Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen" mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.
Teilnahmevorraussetzungen
Sie erfüllen die in der BetrSichV §2 und TRBS 1203 genannten Anforderungen an Befähigte Personen. Voraussetzungen dafür sind: • eine themenrelevante Berufsausbildung, • erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde; Kenntnisse der Anlagen) sowie • mindestens drei Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit. Eine Tätigkeit im Brandschutzbereich und entsprechendes technisches Grundlagenwissen werden vorausgesetzt.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
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