PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 385,00 €*
Vereinfachte Verfahren bei der Abfertigung
Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH
Beschreibung
Seminarziele:
Mit dem seit dem 1. Mai 2016 geltenden Zollkodex der Union (UZK) ergaben sich auch Änderungen bei den Vereinfachungen zur Abgabe von Zollanmeldungen (vereinfachte Zollverfahren). Die Unterschiede zwischen vereinfachter Zollanmeldung (vZA) und Anschreibeverfahren (ASV) werden aufgezeigt und für die Zollverfahren wie Überführung zum freien Verkehr, in die besonderen Verfahren (wie bspw. Lagerung) oder im Ausfuhrverfahren praxisbezogen vertieft. Alternativ wird die Option der Zentralen Zollabwicklung (bisher „Einzige Bewilligung“ genannt) innerhalb der EU kritisch mit abgehandelt, die aufgrund der unzulänglichen Mehrwertsteuerregelung im Binnenmarkt in der Praxis zur Zeit noch an ihre Grenzen stößt. Der Sachzwang zur weitgehenden zur Erfüllung von AEO-Kriterien wird ebenfalls mit erörtert.
Seminarinhalte:
· Systematik der zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen
· Zulassungsvoraussetzungen (AEO-Status oder fast gleichwertig)
· Fallbeispiele aus der Zollpraxis
· Verfahrensrisiken und wie man sie beherrscht