PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 2.963,10 €
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte
concada GmbH
Beschreibung
Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG in Verbindung mit dem BImSchG, § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.
In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre. Im Rahmen der kombinierten Fortbildung für Mehrfachbeauftragte können alle vier Bereiche in einem Lehrgang abgedeckt werden. Es werden Wiederholungen zugunsten von mehr Effizienz vermieden. Die Teilnehmenden sparen sowohl Reise- und Seminarkosten als auch Zeit im Vergleich zu den einzeln gebuchten Veranstaltungen.
Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, je nachdem welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.
Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten sowie an Umweltauditoren.
Hinweis zum Fortbildungsteil Abfalbeauftragte:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen wir zu der Anmeldung Ihren Nachweis über den Besuch des Grundlehrgangs zum Betriebsbeauftragten.
Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Themenschwerpunkte
Erster Veranstaltungstag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)
▶ Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall und Gewässerschutzrecht
▶ Rechte, Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten
Zweiter Veranstaltungstag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
▶ Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
▶ TA Luft: Novellierung
▶ Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
▶ Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger
Dritter Veranstaltungstag: Fortbildung für Abfallbeauftragte
▶ Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
▶ Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
▶ Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis
Vierter Veranstaltungstag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte
▶ Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
▶ Wasserhaushaltsgesetz: Umsetzung der IED in der AbwV
▶ Technische Regeln in der praktischen Anwendung
▶ Löschwasserrückhaltung
▶ Europäische Hochwasserrahmenrichtlinie und die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz
Zertifikate
Teilnahmezertifikat der concada GmbH
Hinweis
Auf Grund der neuen Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen wir zu der Anmeldung Ihren Nachweis über den Besuch des Grundlehrgangs zum Betriebsbeauftragten für Abfall und Ihre Bestellungsurkunde.
Bitte beachten Sie:
Die Auswahl der Referierenden kann je Termin variieren.
Referierende u.a.
Dip.-Ing. Wolfgang Hennemann, Bezirksregierung Münster
Dr. Andreas Kersting, Baumeister Rechtsanwälte, Münster
Uwe Manske, Gefahrgutberatung Manske, Essen
Dr. Nils-Oliver Höppner. Höppner Audit Support, Winsen
Prof. Dr. Christian Jochum, Kommission für Anlagensicherheit
Dr. Jörg Hellhammer, Haltern am See
Frederik Slowenski, Umweltconsult Slowenski, Euskirchen