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Exportabwicklung Praxisworkshop online
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Beschreibung
Wenn Ihr Unternehmen Ausfuhren in Länder außerhalb der EU (Drittländer) tätigt, dann ist die korrekte Exportabwicklung essentiell. Der Zoll schaut dabei sehr genau hin und verlangt von Unternehmen, die im Standardverfahren oder im vereinfachten Verfahren (früher „Zugelassener Ausführer“) Exporte durchführen, korrekte Zollanmeldungen, gute Dokumente und funktionierende Prozesse. Der Nachweis der funktionierenden Prozesse muss mittels eines Fragebogens und einer innerbetrieblichen Exportkontrolle erbracht werden.
Wie sollten Verfahren im Unternehmen abgewickelt werden, die aus Ein- und anschließender Wiederausfuhr bestehen? Welche Begleitpapiere müssen erstellt werden – Stichwort Importbestimmungen anderer Länder? Wie nutzt das Unternehmen korrekt und effizient Freihandels-/Präferenzabkommen? Stichwort Exportkontrolle: Dürfen diese Waren an diesen Empfänger in dem Bestimmungsland ausgeführt werden? Die Antworten auf solche und ähnliche Fragen sind im Unternehmen häufig nicht bekannt. Nicht zuletzt, weil teilweise Dienstleister die vollständige Zollabfertigung übernehmen. Das Unternehmen selbst hat in diesen Fällen häufig keinerlei Kontrolle mehr. Bei Ausfuhrverstößen haftet grundsätzlich der Ausführer und – wenn überhaupt – nur in zweiter Linie der Vertreter! Es ist daher notwendig, die richtigen Entscheidungen auf einer soliden Wissensbasis zu treffen. Geschulte Mitarbeitende sind eine zwingende Grundlage für rechtskonforme Exporte!
Bringen Sie sich mit ein: Wir freuen uns über Ihre Fragen rund um die Exportabwicklung.