PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 285,00 €*

Gefahrgut - Unterweisung nach ADR 1.3

3G Kompetenzzentrum GmbH

Beschreibung

Seit der Neufassung der GbV im Jahre 2011 gilt eine grundsätzliche Unterweisungspflicht von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Die Arbeitnehmer müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Kapitel 1.3 ADR / RID unterwiesen werden. Für den Fall, dass eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, darf die Person nur Aufgaben unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 (5) GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die v.g. Vorschriften stellen nach § 37 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe g) GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar.\n\nSeit der Neufassung der GbV im Jahre 2011 gilt eine grundsätzliche Unterweisungspflicht von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Die Arbeitnehmer müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Kapitel 1.3 ADR / RID unterwiesen werden.
Hinweis zum Ablauf
Die Schulung basiert auf den Vorgaben des Kapitel 1.3 ADR / RID unter Bezug auf zu berücksichtigende weitere Kapitel und Regelwerke, um den Teilnehmern ein breites Basiswissen zum Gefahrgut zu vermitteln. Neben dem theoretischen Teil finden Demonstrationen zum Gefahrgut statt und es werden praktische Übungen durchgeführt, in denen die Teilnehmer das Erlernte in die Praxis umsetzt können. Die Themenschwerpunkte sind: Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten, GGVSEB , ADR, GbV Eigenschaften der Gefahren und des Gefahrgutes Verpackungen für gefährliche Güter Gefahrgutbeförderung Bezettelung und Kennzeichnung Transportdokumente Kennzeichnung von Fahrzeugen Beispiele aus der Praxis mit Teilnehmerübungen
Teilnahmevorraussetzungen
keine Teilnahmevoraussetzungen
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. Netto zzgl. 19 % Mwst, inklusive Seminarverpflegung
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