Beschreibung
Als geprüfter technischer Fachwirt / geprüfte technische Fachwirtin nach HWK bzw. IHK geben Sie Ihrer Karriere neuen Schwung. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber nicht studieren möchten, ist die Weiterbildung bzw. Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt in Vollzeit für Sie genau das Richtige!
Mit unserer Aufstiegsfortbildung erwerben Sie nicht nur das für eine gehobene Position benötigte Fachwissen, sondern Sie zeigen Ihrem (künftigen) Arbeitgeber auch, dass mehr in Ihnen steckt.
Ihre Aufgaben als Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in (HWK / IHK):
Durch sein / ihr interdisziplinäres Fachwissen bildet ein **Technischer Fachwirt** / eine Technische Fachwirtin die Schnittstelle zwischen Produktion und Management. Technische Fachwirte erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitern und Führungskräften und übernehmen organisierende, kaufmännische und produktionsüberwachende Aufgaben, in denen technische Voraussetzungen und betriebswirtschaftliche Anforderungen miteinander abgestimmt werden müssen. Ein Technischer Fachwirt ist mit seinen fachübergreifenden Kompetenzen in der Lage, den Zusammenhang von kaufmännischen und technischen Aspekten zu erfassen und zu analysieren.
G**eprüft von der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK):**
Unsere Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Handwerkskammer (HWK) oder einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Die HWK und IHK sind dafür zuständig, dass alle Prüfungen nach einheitlichen Qualitätsstandards durchgeführt werden und infolgedessen auch deutschlandweit von Arbeitgebern und Unternehmen anerkannt werden. Welche HWK oder IHK für Ihre **Prüfung zum Technischen Fachwirt** zuständig ist, hängt davon ab, an welchem unserer Bildungsstandorte Sie Ihre **IBB-Aufstiegsfortbildung** absolvieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer Kammerprüfung im Anschluss an Ihre Weiterbildung!
Teilnahmevorraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Weiterbildung Technischer Fachwirt (HWK / IHK) erscheinen im ersten Augenblick recht hoch, sind jedoch in Wirklichkeit einfach zu erreichen.Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der Handwerkskammer (HWK)bzw. der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Voraussetzungen sind wie folgt::Voraussetzung für die Prüfung im Bereich Wirtschaftsbezogene Qualifikationen oder Technische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgenden Kriterien nachweisen kann-eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder-eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder-eine mindestens vierjährige BerufspraxisVoraussetzung für die Prüfung im Bereich Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:-den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' und 'Technische Qualifikationen', der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und-in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben. Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.