PräsenzNicht BerufsbegleitendPrüfungsvorbereitend
ADR Gefahrgut Basiskurs - Gefahrgutfahrerschulung
VA Verkehrsakademie Nürnberg GmbH
Beschreibung
Fahrzeugführer, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen diesen Basiskurs absolvieren. Ein Schwerpunkt der Schulung konzentriert sich auf die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers. Im Seminar lernt man die für den Gefahrguttransport relevanten Vorschriften kennen und erfährt, wie die Gefahrgutvorschriften aufgebaut und anzuwenden sind. Nach bestandener Prüfung wird durch die Industrie- und Handelskammer eine ADR-Karte ausgestellt.
Erwerb der ADR-Bescheinigung zur Beförderung von Gefahrgut in Stückgutform oder loser Schüttung. Erforderlich, wenn die geführten Fahrzeuge kennzeichnungspflichtig im Sinne der Gefahrgutvorschriften sind.
Wurde die Prüfung zum Basiskurs erfolgreich absolviert, erhalten Sie Ihre ADR-Bescheinigung/ Karte. Diese bleibt für fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der ADR Karte ist eine Schulung zur Auffrischung fällig, wiederum mit einer Prüfung.
• Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
• Dokumentation
• Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
• Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
• Durchführung der Beförderung
• Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
• Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
• Schriftl. Prüfung (Basis für Aufbaukurs Klasse 1 bzw. 7)
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.
Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der jeweiligen Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Bescheinigung. Sie ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Nach Kap. 8.2.1.5 ADR ist innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung vom Fahrzeugführer eine Fortbildungsschulung zu besuchen und die Prüfung zu bestehen. Die ADR-Bescheinigung wird daraufhin um weitere 5 Jahre ab Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert. Absolviert der Fahrzeugführer die Fortbildung früher als ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung, wird die neue Gültigkeit ab dem Prüfdatum berechnet.
Schulung von Fahrzeugführern für Stückgut- und Schüttgutbeförderung von Gefahrgüter der Klassen:
- 2 Gase
- 3 Entzündbare flüssige Stoffe
- 4.1 Entzündbare feste Stoffe
- 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
- 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gasse entwickeln
- 5.1 Entzündend - oxidierend- wirkende Stoffe
- 6.1. Giftige Stoffe
- 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
- 8 Ätzende Stoffe
- 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Der erfolgreiche Abschluss des Basiskurses berechtigt zur Teilnahme an weiteren Aufbaukursen (z.B. Tankfahrzeug-Gefahrgutbeförderungen)\n\nSchulung von Fahrzeugführern für Stückgut- und Schüttgutbeförderung von Gefahrgütern
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