PräsenzBerufsbegleitendPrüfungsvorbereitend
ADR Auffrischungskurs für Gefahrgut aller Klassen - Gefahrgutfahrerschulung
VA Verkehrsakademie Nürnberg GmbH
Beschreibung
Fahrzeugführer von Fahrzeugen zum Gefahrguttransport können mit diesem 1,5-tägigen Kurs und bestandener Prüfung ihre noch gültige ADR-Bescheinigung für einen weiteren Gültigkeitszeitraum verlängern. In dieser Fortbildungsschulung erhalten Sie eine Auffrischung Ihrer erworbenen Kenntnisse zum vorschriftsmäßigen und sicheren Gefahrguttransport und werden über aktuelle Neuerungen zu den Gefahrgutvorschriften informiert. Ein Schwerpunkt der Schulung sind die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers. Sie vergegenwärtigen sich das von Gefahrgütern ausgehende Gefährdungspotenzial und lernen die aktualisierten Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs kennen. Sie sind auf dem neuesten Stand darüber, wie Fahrzeuge bzw. Tanks sachgerecht be- und entladen werden und welche Vorschriften für die Durchführung eines Transports zu beachten sind. Nicht zuletzt üben Sie anhand einer Simulation ein, welche Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen zu ergreifen sind, um die Umsetzung im Ernstfall sicherer durchführen zu können.
Verlängerung der Gültigkeit der vorhandenen ADR-Bescheinigung um weitere 5 Jahre. Eine Fortbildungsschulung kann bis zu einem Jahr (12 Monate) vor dem eigentlichen Ablaufdatum besucht werden, ohne dass die ADR-Bescheinigung des Inhabers an Gültigkeitszeitraum verliert.
Die Voraussetzung ist, dass die Prüfung bis zum Ende des Ablaufdatums der Bescheinigung bestanden ist!
• Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
• Dokumentation
• Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
• Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
• Durchführung der Beförderung
• Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
• Simulation: Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
• Spezielle Inhalte für Tanktransporte oder Gefahrguttransporte der Klasse 1 und 7
• Schriftliche Prüfung
Gültigkeit der ADR-Bescheinigung am Tag der Prüfung!
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung durch die IHK:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.
Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der jeweiligen Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Bescheinigung. Sie ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Nach Kap. 8.2.1.5 ADR ist innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung vom Fahrzeugführer eine Fortbildungsschulung zu besuchen und die Prüfung zu bestehen. Die ADR-Bescheinigung wird daraufhin um weitere 5 Jahre ab Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert. Absolviert der Fahrzeugführer die Fortbildung früher als ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung, wird die neue Gültigkeit ab dem Prüfdatum berechnet.
Abgelaufene Bescheinigungen können grundsätzlich nicht verlängert werden; möglich wäre dies nur mit einer (kostenpflichtigen) Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Landesbehörde (in Bayern das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie). Die Vergabe dieser Ausnahmegenehmigungen erfolgt restriktiv und ist an strenge Bedingungen geknüpft wie beispielsweise lange Krankheit, Unfall/Reha etc.
Bei Basiskursen sowie Auffrischungsschulungen ist für die Ausstellung einer ADR-Bescheinigung (ADR-Card mit Lichtbild, Scheckkartenformat) ein aktuelles biometrisches Passbild gemäß Passverordnung mitzubringen.
- Überblick über die Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport
- Neuerungen
- Gefahreigenschaften
- Beförderungspapiere
- Durchführung der Beförderung
- Verhalten nach Unfällen/Zwischenfällen mit Gefahrgut
- Praktische Übungen z.B. Ladungssicherung, Kennzeichnung von Fahrzeugen und Beförderungsarbeiten
- Prüfung\n\nVerlängerung der Gültigkeit der vorhandenen ADR-Bescheinigung um weitere 5 Jahre