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ADR Gefahrgut Aufbaukurs Tank - Gefahrgutfahrerschulung

VA Verkehrsakademie Nürnberg GmbH

Beschreibung

Erwerb der ADR-Bescheinigung zur Beförderung von Gefahrgut in Tankfahrzeugen oder Beförderungseinheiten, Tankcontainern und Aufsetztanks. Voraussetzung für die Lehrgangteilnahme ist eine gültige ADR Bescheinigung (Basiskurs Gefahrgut gem. ADR). Aufbauend auf dem Basiskurs kann der Aufbaukurs Tank absolviert werden. Wenn Sie als Gefahrgutfahrer nicht nur Stück- und Schüttgüter, sondern auch gefährliche Güter in Tanks transportieren, dann brauchen Sie diese Schulung. Als „Tank“ werden dabei bewegliche Tankcontainer mit mehr als 3 m³ verstanden, aber auch mit dem Fahrzeug festverbundene Tanks und Tanks in Batterie-Fahrzeugen mit mehr als 1 m³ Fassungsvermögen. Sie werden mit den einschlägigen Gefahren vertraut gemacht und werden über die Gefahrgutvorschriften aufgeklärt. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, wenn Sie bei Ihren Fahrzeugen und Tanks die Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen. Sie erfahren, wie Sie auf eventuelle Unfälle und Zwischenfälle reagieren müssen. Anhand von Beispielen und Übungen erleichtern wir Ihnen die praktische Umsetzung in Ihren Arbeitsalltag als Gefahrgutfahrer. Unsere Schulung bereitet Sie auf die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer vor, die Ihnen auch die ADR-Bescheinigung ausstellt. Die Voraussetzung ist, dass die Prüfung bis zum Ende des Ablaufdatums der Bescheinigung bestanden ist! • Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften • Dokumentation • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln • Durchführung der Beförderung • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen • Spezielle Inhalte für Tanktransporte • Schriftliche Prüfung Die ADR-Bescheinigung muss am Tag der Prüfung Gültigkeit haben! Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung durch die IHK: Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde. Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der jeweiligen Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Bescheinigung. Sie ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Nach Kap. 8.2.1.5 ADR ist innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung vom Fahrzeugführer eine Fortbildungsschulung zu besuchen und die Prüfung zu bestehen. Die ADR-Bescheinigung wird daraufhin um weitere 5 Jahre ab Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert. Absolviert der Fahrzeugführer die Fortbildung früher als ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung, wird die neue Gültigkeit ab dem Prüfdatum berechnet. Abgelaufene Bescheinigungen können grundsätzlich nicht verlängert werden; möglich wäre dies nur mit einer (kostenpflichtigen) Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Landesbehörde (in Bayern das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie). Die Vergabe dieser Ausnahmegenehmigungen erfolgt restriktiv und ist an strenge Bedingungen geknüpft wie beispielsweise lange Krankheit, Unfall/Reha etc. Bei Basiskursen sowie Auffrischungsschulungen ist für die Ausstellung einer ADR-Bescheinigung (ADR-Card mit Lichtbild, Scheckkartenformat) ein aktuelles biometrisches Passbild gemäß Passverordnung mitzubringen. - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Gefahrenkennzeichnung und Information - Ausrüstung und Fahrverhalten der Fahrzeuge - Unfallverhütung und -bekämpfung - Zusatzkenntnisse Tanktransport - Prüfung\n\nFür Fahrzeugführer von a) Fahrzeugen mit festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1000 Litern b) Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1000 Litern c) Fahrzeugen mit Tankcontainern mit einem Einzelfassungsraum von 3000 Litern für Gefahrgüter aller Klassen, ausgenommen Klasse 1, bei Klasse 7 in Verbindung mit dem Aufbaukurs
Zielsetzung
Schulungsbescheinigung / Eintragung in der ADR-Karte Nachschulungspflicht alle 5 Jahre
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK Prüfung am letzten Schulungstag
Förderungsmöglichkeiten
Maßnahmezertifizierung nach AZWV/AZAV Bildungsgutschein
Teilnahmevorraussetzungen
Besitz einer gültigen ADR Karte (Basiskurs) für Stück- / Schüttgutbeförderung
Preishinweis
Preis auf Anfrage
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja
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