PräsenzNicht BerufsbegleitendPrüfungsvorbereitend

ADR Aufbaukurs Klasse 1 "explosive Stoffe" - Gefahrgutfahrerschulung

VA Verkehrsakademie Nürnberg GmbH

Beschreibung

Für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße existieren für alle Gefahrgutklassen umfangreiche Vorschriften. Sie sind im ADR, dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, festgelegt. Wir schulen Fahrpersonal gemäß ADR-Gefahrgutrecht und vermitteln die vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisse. Alle Fahrer, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Mit dem Abschluss des Basiskurses mit einer erfolgreich abgelegten IHK-Prüfung erwirbt man die Berechtigung, Gefahrgut im Stück- und Schüttgutverkehr (außer Klassen 1 und 7) nach ADR mit Fahrzeugen zu befördern. Wer als Gefahrgutfahrer explosive Stoffe und Güter befördert, muss zusätzlich zum Basiskurs einen Aufbaukurs besuchen. Die VA Verkehrsakademie Nürnberg GmbH bietet Aufbaukurse Tank, Klasse 1-Güter (Explosiv) und Klasse 7-Güter (Radioaktiv) an. Aufbaukurs - Klasse 1: Transport von explosiven Stoffen (Klasse 1) Erwerb der ADR Bescheinigung zur Beförderung von Gefahrgut der Klasse 1. Unter dieser Rubrik sind die explosiven Stoffe erfasst. Mit diesem weiterführenden Aufbaukurs eröffnen wir Fahrern von Gefahrgut-transporten die Möglichkeit, die Kompetenz als Gefahrgutfahrer und das berufliche Spektrum zu erweitern. Wir vermitteln wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten (gem. Rahmenlehrplan DIHK) zum vorschriftsmäßigen und sicheren Transport von Gefahrgut der Klasse 1. Die Voraussetzung ist, dass die Prüfung bis zum Ende des Ablaufdatums der Bescheinigung bestanden ist • Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen • Dokumentation und Begleitpapiere • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln • Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen • Durchführung der Beförderung • Umgang mit explosiven Stoffen • Maßnahmen nach Unfällen / Zwischenfällen • Schriftliche Prüfung vor der IHK im Anschluss an den Lehrgang • Gültige ADR-Bescheinigung oder erfolgreich abgelegte Prüfung Gefahrgutfahrer-Basiskurs. • Für Fahrer, die explosive Stoffe transportieren wollen, ist aufbauend auf dem Basisseminar ein Aufbaukurs Klasse 1 nötig • Gültigkeit der ADR-Bescheinigung am Tag der Prüfung! Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung durch die IHK: Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde. Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der jeweiligen Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Bescheinigung. Sie ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Nach Kap. 8.2.1.5 ADR ist innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung vom Fahrzeugführer eine Fortbildungsschulung zu besuchen und die Prüfung zu bestehen. Die ADR-Bescheinigung wird daraufhin um weitere 5 Jahre ab Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert. Absolviert der Fahrzeugführer die Fortbildung früher als ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung, wird die neue Gültigkeit ab dem Prüfdatum berechnet. Abgelaufene Bescheinigungen können grundsätzlich nicht verlängert werden; möglich wäre dies nur mit einer (kostenpflichtigen) Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Landesbehörde (in Bayern das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie). Die Vergabe dieser Ausnahmegenehmigungen erfolgt restriktiv und ist an strenge Bedingungen geknüpft wie beispielsweise lange Krankheit, Unfall/Reha etc. Bei Basiskursen sowie Auffrischungsschulungen ist für die Ausstellung einer ADR-Bescheinigung (ADR-Card mit Lichtbild, Scheckkartenformat) ein aktuelles biometrisches Passbild gemäß Passverordnung mitzubringen. - Rechtsvorschriften im Überblick mit Inhaltsschwerpunkten (Zum ADR, Sprengstoffgesetz mit Rechtsverordnungen, Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz) - Begriffbestimmungen - Gefahreigenschaften explosiver Stoffe und Gegenstände sowie pyrotechnischer Stoffe - Besondere Vorschriften hinsichtlich der Verpackung, Beladung, Beförderungsdurchführung und Anforderungen an Beförderungseinheiten - Besondere Vorschriften bezüglich der Dokumentation, Gefahreninformation und Überwachung - Maßnahmen bei Ereignissen - Prüfung\n\nSchulung von Führern von Fahrzeugen mit explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoffen in Versandstücken, Containern und ortsbeweglichen Tanks
Hinweis zum Ablauf
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten) mit IHK-Prüfung
Zielsetzung
ADR-Bescheinigung für Klasse 1
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK Prüfung im Anschluss an den Unterricht
Förderungsmöglichkeiten
Maßnahmezertifizierung nach AZWV/AZAV Bildungsgutschein
Preishinweis
Preis auf Anfrage
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja
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