PräsenzNicht BerufsbegleitendPrüfungsvorbereitend
ADR Gefahrgut Aufbaukurs Klasse 7 "radioaktive Stoffe" - Gefahrgutfahrerschulung
VA Verkehrsakademie Nürnberg GmbH
Beschreibung
Für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße existieren für alle Gefahrgutklassen umfangreiche Vorschriften. Sie sind im ADR, dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, festgelegt. Wir schulen Fahrpersonal gemäß ADR-Gefahrgutrecht und vermitteln die vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisse.
Alle Fahrer, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Mit dem Abschluss des Basiskurses mit einer erfolgreich abgelegten IHK-Prüfung erwirbt man die Berechtigung, Gefahrgut im Stück- und Schüttgutverkehr (außer Klassen 1 und 7) nach ADR mit Fahrzeugen zu befördern.
Wer als Gefahrgutfahrer radioaktive Stoffe und Güter befördert, muss zusätzlich zum Basiskurs einen Aufbaukurs besuchen. Die VA Verkehrsakademie Nürnberg GmbH bietet Aufbaukurse Tank, Klasse 1-Güter (Explosiv) und Klasse 7-Güter (Radioaktiv) an.
• Aufbaukurs - Klasse 7: Transport von radioaktiven Stoffen (Klasse 7)
Erwerb der ADR Bescheinigung zur Beförderung von Gefahrgut der Klasse 7. Unter dieser Rubrik sind die radioaktiven Stoffe erfasst. Mit diesem weiterführenden Aufbaukurs eröffnen wir Fahrern von Gefahrguttransporten die Möglichkeit, die Kompetenz als Gefahrgutfahrer und das berufliche Spektrum zu erweitern. Wir vermitteln wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten (gem. Rahmenlehrplan DIHK) zum vorschriftsmäßigen und sicheren Transport von Gefahrgut der Klasse 7.
Voraussetzung ist, dass die Prüfung bis zum Ende des Ablaufdatums der Bescheinigung bestanden ist!
• Überblick und wesentliche Inhalte des ADR, des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung für die Beförderung radioaktiver Stoffe der Klasse 7
• Begriffsbestimmungen
• Gefahren aus der ionisierenden Strahlung
• Besondere Vorschriften hinsichtlich der Verpackung, Handhabung, Zusammenladung und Verstauung radioaktiver Stoffe
• Besondere Vorschriften bezüglich der Dokumentation, Gefahreninformation und Beförderungsdurchführung
• Besondere Maßnahmen bei Ereignissen
• Prüfung
• Gültige ADR-Bescheinigung oder erfolgreich abgelegte Prüfung Gefahrgutfahrer-Basiskurs.
• Für Fahrer, die radioaktive Stoffe transportieren wollen, ist aufbauend auf dem Basisseminar ein Aufbaukurs Klasse 7 nötig
• Gültigkeit der ADR-Bescheinigung am Tag der Prüfung!
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung durch die IHK:
Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.
Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der jeweiligen Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Bescheinigung. Sie ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Nach Kap. 8.2.1.5 ADR ist innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung vom Fahrzeugführer eine Fortbildungsschulung zu besuchen und die Prüfung zu bestehen. Die ADR-Bescheinigung wird daraufhin um weitere 5 Jahre ab Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert. Absolviert der Fahrzeugführer die Fortbildung früher als ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung, wird die neue Gültigkeit ab dem Prüfdatum berechnet.
Abgelaufene Bescheinigungen können grundsätzlich nicht verlängert werden; möglich wäre dies nur mit einer (kostenpflichtigen) Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Landesbehörde (in Bayern das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie). Die Vergabe dieser Ausnahmegenehmigungen erfolgt restriktiv und ist an strenge Bedingungen geknüpft wie beispielsweise lange Krankheit, Unfall/Reha etc.
Bei Basiskursen sowie Auffrischungsschulungen und Aufbaukursen ist für die Ausstellung einer ADR-Bescheinigung (ADR-Card mit Lichtbild, Scheckkartenformat) ein aktuelles biometrisches Passbild gemäß Passverordnung mitzubringen.
- Überblick und wesentliche Inhalte des ADR, des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung für die Beförderung radioaktiver Stoffe der Klasse 7
- Begriffsbestimmungen
- Gefahren aus der ionisierenden Strahlung
- Besondere Vorschriften hinsichtlich der Verpackung, Handhabung, Zusammenladung und Verstauung radioaktiver Stoffe
- Besondere Vorschriften bezüglich der Dokumentation, Gefahreninformation und Beförderungsdurchführung
- Besondere Maßnahmen bei Ereignissen
- Prüfung\n\nSchulung von Führern von Fahrzeugen mit radioaktiven Stoffen in Versandstücken, Containern und Tanks